WRI-Bericht und Besuch der UNO

Als das Komitee für Menschenrechte der UNO seinen Plan ankündigte, Menschenrechtsverletzungen in Griechenland zu untersuchen, sah die WRI eine Gelegenheit, Probleme der Kriegsdienstverweigerung auf die internationale Tagesordnung zu bringen und das Profil des griechischen Kampfes gegen Militarismus bedeutend zu schärfen

Im März dieses Jahres hat die WRI einen umfassenden Bericht über Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen in Griechenland verfasst, der zahlreiche Verletzungen der Menschenrechte auflistet. Der Bericht beschreibt die Gesetzeslage in Griechenland zu Rekrutierung und KDV und entwirft dann die Probleme und Diskriminierungen, die das gültige Gesetz verursacht. Er beschreibt die Verletzungen international anerkannter Normen, besonders von UNO-Resolutionen und nutzt den Artikel 18 der Internationalen Vertrages über zivile und politische Rechte (ICCPR) als Prüfstand.

Einige der Hauptprobleme, die von dem Bericht aufgeworfen worden sind, betreffen die als Strafe wirkende Länge des Ersatzdienstes, den Ausschluss von Berufssoldaten von der Anerkennung als KDVer und den Verlust ziviler und persönlicher Rechte, den KDVer in Griechenland erleiden. Ganz besonders wichtig: Der Bericht betont die Tatsache, dass es zum Normalverfahren in Griechenland gehört, dass KDVer wiederholt für das selbe Vergehen der "Flucht vor Einberufung" vor Gericht gestellt und zu Gefängnis verurteilt werden - ein Vorgehen, das internationales Recht verletzt.

Mit Hilfe von Fallstudien ist der Bericht in der Lage, die harte Behandlung von KDVer durch die griechischen Behörden zu beleuchten und fügt so einem komplexen Thema eine menschliche Dimension hinzu.

Der Bericht wurde dem UN-Menschenrechtskomittee am Tage der Eröffnung seiner 83. Sitzung im Büro der UNOin New York vorgestellt. Kat Barten, Mitglied des WRI-Büros, sprach mit dem Komitee und redete über die Probleme für griechische KDVer. Sie drängte das Komitee, die Ergebnisse zu berücksichtigen, wenn sie die Normen für Menschenrechte in Griechenland betrachteten. Mit sechs Ländern, über die berichtet werden soll und mehren verschiedenen Themen, die behandelt werden mussten, ist diese Beratung mit Nichtregierungsorganisationen ein wichtiger und notwendiger Teil der Arbeit des Komittees und sicherlich eine lohnende Übung für die WRI in Hinsicht auf die Beeinflussung der griechischen Politik zur KDV.

Nachdem das Komitee die Situation der Menschenrechte in Griechenland untersucht hatte, verteilte es eine Pressemitteilung, in der es seine Hauptsorgen und die folgende Antwort Griechenlands umriss. Aus diesem Dokument ging klar hervor, dass die Probleme der KDV in den Augen einiger der Mitglieder des Komitees ganz hoch angesiedelt sind. Sie kritisierten die griechische Regierung mit den Worten, das Recht auf KDV sei nicht gewährleistet noch sei es angepasst an den Artikel 18 des Vertrages (des Internationalen Vertrage über zivile und politische Rechte). Wir hoffen, dass Griechenland sich angesichts dessen nun bewegt und bestimmte Änderungen benennt, die es in Hinsicht auf KDV auszuführen gedenkt. Tatsächlich urteilte bereits am 1. April das Militärgericht in Athen, dass dem Zeugen Jehovahs und frühere´n Rekruten der russischen Armee Sergey Gutarov erlaubt wurde, den zivilen Ersatzdienst anzutreten, obwohl er vorher in den Streitkräften gedient hatte.

Bei ihrem Besuch in New York konnte Kat auch das NRG-Komitee zur KDV und die War Resisters` League treffen - den amerikanischen Zweig der WRI - um sie über die Inhalte des Berichtes zu informieren und sie über die Fortsetzung der Arbeit der WRI über KDV in Griechenland auf dem laufenden zu halten.

Der komplette Bericht der WRI mit dem Titel "Conscientious Objection To Military Service in Greece: Human Rights Shortfalls" ist online erhältlich unter www.wri-irg.org/news/2005/greece05a-en.htm oder kann vom Büro telefonisch angefordert werden: +44 207 278 4040.

Übersetzung aus dem Englischen: Gerd Büntzly

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